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Honda GarantieprogrammEuropaweit versichert
Das Wichtigste zur SAWA in Kürze:
- Das neue Garantieprogramm bietet Kunden in 15 europäischen Ländern mehr Sicherheit und unterstreicht die Qualität und Zuverlässigkeit von Honda
- Die Garantie verlängert sich nach den ersten zwei Jahren um jeweils ein weiteres Jahr – bis insgesamt maximal sechs Jahre erreicht sind
- Das neue Garantieprogramm von Honda Motorrad ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Besitzer. Zu gesteigerter Werterhaltung profitieren damit auch Gebrauchtkäufer von der Sicherheit der umfassenden Garantieabdeckung
Honda gibt die Einführung der neuen Service-aktivierten SAWA-Garantie (SAWA steht für Service Activated Warranty) bekannt. Dieses Garantieprogramm gilt ab April 2025 in 14 EU-Ländern sowie Großbritannien und deckt alle straßentauglichen Motorräder* und Roller von Honda für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren ab dem Datum der Erstzulassung ab.
Um die neue, umfassende Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Kunden lediglich den vorgeschriebenen Wartungsplan einhalten und die Inspektionen bei einem autorisierten Honda Händler vornehmen lassen, wobei Honda Original Ersatzteile zu verwenden sind. Dadurch verlängert sich die bisher zweijährige Garantie automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, bis zu maximal sechs Jahren.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die SAWA-Garantie nicht an den Eigentümer gebunden ist, sondern an das Fahrzeug – und damit beim Weiterverkauf übertragbar ist. So ist sichergestellt, dass auch gebrauchte Honda Motorräder und Roller von der langfristigen Garantie-Sicherheit** profitieren und die Werterhaltung positiv unterstützt wird.
Die neue Service-aktivierte Garantie SAWA gilt bei über 800 Honda Vertragshändlern in 15 europäischen Ländern und unterstreicht Hondas Vertrauen in seine bekannte Qualität, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit seiner Produktpalette – vom Elektroscooter EM1 e: bis zum Luxustourer GL1800 Gold Wing.
Für weitere Informationen zum neuen Service-aktivierten SAWA-Garantieprogramm können Kunden und Interessenten ihren nächstgelegenen autorisierten Honda Zweirad-Händler kontaktieren.
* Nicht zulassungsfähige Modelle sind von der SAWA-Garantie ausgeschlossen.
** Die Garantie gilt für Gebrauchtkäufer, wenn der Vorbesitzer alle Wartungs-Anforderungen erfüllt hat. Der neue Besitzer muss die Garantie-Anforderungen des Service-aktivierten SAWA-Programms ebenso erfüllen, um nachfolgende Verlängerungen zu aktivieren.